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Einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung ist kein Widerspruch in sich, sondern es gibt sie wirklich: Wenn beide Ehegatten sich einig sind, dass sie geschieden werden wollen, dann spricht das Gesetz von einer einverständlichen und der Volksmund von der einvernehmlichen Scheidung.

Die meisten Gerichten nehmen eine einvernehmliche Scheidung an, wenn beide Ehegatten nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung beantragen bzw. der eine Ehegatte dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zustimmt.

 

Einvernehmliche Scheidung Essen

Kostenersparnis

Viele Gerichte senken zudem den Gegenstandswert für das Scheidungsverfahren bei einer einvernehmlichen Scheidung ab, was für die Beteiligten zu geringeren Gerichts- und Anwaltskosten führt.   (mehr)

Versorgungsausgleich (VA)

Hier prüfen wir Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen. Im Schadensfall begleiten wir Sie bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing. (mehr)

Verzicht auf den VA

Häufige Aspekte unserer anwaltlichen Beratung sind hier Mietzins, Minderungsanlässe, Mängelanzeigen und der Kündigungsschutz. (mehr) 

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Thomas O. Günther
Rosental 98
53111 Bonn

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