Eine einvernehmliche Scheidung ist kein Widerspruch in sich, sondern es gibt sie wirklich: Wenn beide Ehegatten sich einig sind, dass sie geschieden werden wollen, dann spricht das Gesetz von einer einverständlichen und der Volksmund von der einvernehmlichen Scheidung.
Die meisten Gerichten nehmen eine einvernehmliche Scheidung an, wenn beide Ehegatten nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung beantragen bzw. der eine Ehegatte dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zustimmt.
Einvernehmliche Scheidung Essen
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