Als Schwerpunkte meiner Tätigkeit haben sich im Laufe der Zeit die Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften, die Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, die Ausgestaltung von Vorsorgevollmachten und der zugrundeliegenden Rechtsverhältnisse, der Entwurf von Einzel- und Ehegattentestamenten (bekannt auch als Berliner Testamente), die Beratung zu Patientenverfügungen und vor allem die inhaltliche Harmonisierung der genannten Dokumente herauskristallisiert.
Zudem werden mir regelmäßig Fragen zu den Themen Vor- und Nacherbfolge, Testamentsvollstreckung (gerade von Testamentsvollstreckern), Schenkung und vorweggenommene Erbfolge, Ehevertragsgestaltung sowie Rückgriffsansprüche des Sozialamts gegen Angehörige (Elternunterhalt und Regress des Sozialhilfträgers) gestellt.
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